Die Höhe der streckenabhängig zu zahlenden Mautgebühr für die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen wird im kommenden Jahr in zwei Stufen – ab dem 1. Januar und dem 1. März – insgesamt in geringerem Umfang erhöht als zuvor angekündigt.
Zum Jahreswechsel wird es für einige Stunden nicht möglich sein, das Mautzahlungsguthaben aufzuladen, Streckentickets zu kaufen und auch E-Vignetten werden nicht an allen Verkaufsstellen verfügbar sein. Jeder muss sich im Voraus um den Kauf der Straßennutzungsberechtigung kümmern!
Die einschlägige Rechtsnorm wurde veröffentlicht, die Höhe der ab 2026 zu zahlenden E-Maut ist nun offiziell, und ab Januar ändert sich die Höhe der Bußgelder für die unberechtigte Straßenbenutzung. Die Liste der mautpflichtigen Abschnitte wird erst ab Juli erweitert.
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass der Fehler im Vertriebssystem unserer Gesellschaft für sie keine nachteiligen Rechtsfolgen hat.
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