Änderung bei HU-GO-Überweisungen!

Seit Januar hat sich der Name des Zahlungsempfängers geändert, was beim Aufladen des HU-GO-Guthabens per Banküberweisung zu beachten ist.

Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass sich im Zusammenhang mit dem E-Maut-System beim Aufladen von HU-GO-Guthaben per Überweisung ab dem 1. Januar 2026 der Name des Zahlungsempfängers geändert hat.

Um eine erfolgreiche Überweisung zu gewährleisten, bitten wir unsere Kunden, als Zahlungsempfänger den Namen „Magyar Közút Nonprofit Zrt.“ anzugeben!

Wir bitten unsere Kunden, vor Beginn der Straßenbenutzung durch Fahrzeuge das erfolgreiche Aufladen des Guthabens zu überprüfen!  

Wir weisen darauf hin, dass bei einem fehlgeschlagenen Aufladen des Guthabens per Überweisung und ohne Aufladen per Bankkarte oder Kauf eines Streckentickets für das Fahrzeug die Straßenbenutzung als unberechtigt gilt und mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.