Informationen über die ab dem 14. Mai 2026 im E-Maut-System in Kraft tretenden Änderungen

Informationen über die ab dem 1. Mai 2026 im E-Maut-System in Kraft tretenden Änderungen

Änderungen im E-Maut-System ab dem 1. Mai 2026

Die Änderungen betreffen die Gültigkeitsdauer des Streckentickets, den Transport bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und lebender Tiere sowie die Möglichkeit der Befreiung im Zusammenhang mit Bußgeldern, das aufgrund einer für die Straßenbenutzung nicht korrekt angegebenen Gebührenkategorie und Umwelteinstufung verhängt wurden.

Ab Januar setzen wir unsere Tätigkeit als Magyar Közút Nonprofit Zrt. – Útdíj Üzletág (Ungarische Straßenverwaltung Nonprofit AG – Geschäftszweig Maut) fort

Änderung bei HU-GO-Überweisungen!

Seit Januar hat sich der Name des Zahlungsempfängers geändert, was beim Aufladen des HU-GO-Guthabens per Banküberweisung zu beachten ist.