Die Änderungen betreffen die Gültigkeitsdauer des Streckentickets, den Transport bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und lebender Tiere sowie die Möglichkeit der Befreiung im Zusammenhang mit Bußgeldern, das aufgrund einer für die Straßenbenutzung nicht korrekt angegebenen Gebührenkategorie und Umwelteinstufung verhängt wurden.
Seit Januar hat sich der Name des Zahlungsempfängers geändert, was beim Aufladen des HU-GO-Guthabens per Banküberweisung zu beachten ist.
Ab dem 1. Januar 2026 wird das Gesetz LXVII von 2013 über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen geändert. Dementsprechend können Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ab dem genannten Zeitpunkt das ungarische mautpflichtige Straßennetz im Nutzungsgebührensystem nutzen.
Die Höhe der streckenabhängig zu zahlenden Mautgebühr für die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen wird im kommenden Jahr in zwei Stufen – ab dem 1. Januar und dem 1. März – insgesamt in geringerem Umfang erhöht als zuvor angekündigt.