Die Änderungen betreffen die Gültigkeitsdauer des Streckentickets, den Transport bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und lebender Tiere sowie die Möglichkeit der Befreiung im Zusammenhang mit Bußgeldern, das aufgrund einer für die Straßenbenutzung nicht korrekt angegebenen Gebührenkategorie und Umwelteinstufung verhängt wurden.
Seit Januar hat sich der Name des Zahlungsempfängers geändert, was beim Aufladen des HU-GO-Guthabens per Banküberweisung zu beachten ist.