Preis der E-Maut wird berechenbar
Die Verordnung Nr. 41/2020 (XI. 13.) ITM des Ministers für Innovation und Technologie ändert die Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM über die Höhe der Straßenmaut und die mautpflichtigen Straßen.
Im Sinne der am 11. November 2020 in Kraft getretenen Regierungsverordnung Nr. 484/2020 (XI. 10.) hat das Kundendienstbüro der Nationalen Mauterhebung geschlossenen Dienstleistungs-AG (NMgD AG) an der Autobahn M3 in der Raststätte Szilas (Autobahn M3 bei KM 12.00, rechte Fahrbahn, aus Richtung Budapest) jeden Tag von 6-19 Uhr geöffnet.
Die Regierungsverordnung Nr. 466/2020 (X. 27.) änderte die Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlenden und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionalen Gebühr.
Am 13. Oktober 2020 (Dienstag) ab 22 Uhr stellt der bisher an der Grenzübergangsstelle Vámosszabadi tätige Partner der Nationalen Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG (NMgD AG) seine Tätigkeit ein, so dass man im Weiteren an diesem Übergang keine E-Vignette lösen und keine elektronische HU-GO-Maut begleichen kann.