Ab 2026 erfolgt die Erhöhung der Maut in zwei Stufen

Die Höhe der streckenabhängig zu zahlenden Mautgebühr für die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen wird im kommenden Jahr in zwei Stufen – ab dem 1. Januar und dem 1. März – insgesamt in geringerem Umfang erhöht als zuvor angekündigt.

Die Verordnung Nr. 46/2025 (XII. 23.) ÉKM des Ministers für Bau und Verkehr über die Änderung bestimmter ministerieller Verordnungen zur Mauterhebung ist veröffentlicht worden. Auf deren Grundlage wurde in der Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM des Ministeriums für nationale Entwicklung über die Höhe der Maut und die mautpflichtigen Straßen der ab dem 1. Januar 2026 geltende Basissatz der in der Maut enthaltenen Infrastrukturgebühr für Hauptstraßen in bestimmten Fahrzeugkategorien überprüft und angepasst.

Auf Grundlage der Änderungsbestimmung steigt die streckenabhängig zu zahlende Mautgebühr für die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen im Jahr 2026 – abweichend von der am 30. November 2025 bekannt gegebenen Höhe und in geringerem Umfang – in zwei Stufen: ab dem 1. Januar wird die Maut entsprechend der Inflation um 4,3 Prozent erhöht, gefolgt von einer weiteren Erhöhung ab dem 1. März, wodurch sich die Gesamtsteigerung gegenüber dem Mautsatz von 2025 auf 35 Prozent beläuft.

Die Höhe der ab dem 1. Januar 2026 geltenden, streckenabhängig zu zahlenden Mautgebühren finden Sie auf unserer Website unter dem Menüpunkt Gebührentabelle.

Der Mautkalkulator ist wieder verfügbar

Der Mautkalkulator der NMgD AG ist wieder nutzbar und auch auf der Website der Gesellschaft Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG (NMgD AG) – in ungarischer und englischer Sprache – unter utdijkalkulacio.hu verfügbar.

Mit der aktualisierten Version des Mautkalkulators können Transportunternehmen berechnen, welche Mautgebühren sie ab dem 1. Januar 2026 voraussichtlich auf den von ihnen benutzten Strecken zahlen müssen. Für die Planung der Mautgebühren wählen Sie bitte im Feld Gültigkeit der Gebührentabelle den Wert Gültig ab 1. Januar 2026. Sobald auch mit den ab dem 1. März 2026 geltenden Mautgebühren geplant werden kann, informieren wir unsere Kunden auf unseren Websites maut-tarife.hu und hu-go.hu.

Der Mautkalkulator hilft bei der ungefähren Berechnung der Mautgebühren für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t. Die Benutzeroberfläche plant stets die schnellsten Strecken, d.h. die kürzesten Strecken auf Basis der Fahrzeit. Sie bietet in der Regel mehrere Alternativen an, für die sie jeweils den Betrag der voraussichtlich zu zahlenden Maut berechnet. Diese wird für die auf der Karte aktuell aktive Strecke – aufgeschlüsselt nach Infrastrukturgebühren und Gebühren für externe Kosten – angezeigt. Die mithilfe des Mautkalkulators berechneten Gebühren dienen in jedem Fall nur lediglich zur Orientierung.

Die 3-Stunden-Bußgeldwarnung wurde ebenfalls aktiviert

Der Service der NMgD AG informiert den anfragenden Transportunternehmer innerhalb von 3 Stunden, wenn unser Kontrollsystem bei einem mautpflichtigen Fahrzeug eine unberechtigte Straßenbenutzung vermutet. Die kostenlose Komfortfunktion ist ab dem 29. Dezember 2025 entsprechend verfügbar. 

Die Dienstleistung hat zum Ziel, Transportunternehmer, die in gutem Glauben einen Fehler gemacht haben, zu schützen und die Anhäufung von Bußgeldern zu verhindern.

Weitere Einzelheiten zu unseren Warnungsdiensten finden Sie hier