Die Verordnung Nr. 61/2021 (XII. 22.) ITM des Ministers für Innovation und Technologie hat die Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM des Ministers für Nationale Entwicklung über die Höhe der Straßenmaut und die mautpflichtigen Straßen modifiziert.
Aufgrund der Festlegungen in der Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlende und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionale Gebühr gestalten sich die Preise im E-Maut-System ab 1. Januar 2022 wie folgt:
Das Gesetz Nr. LXVII von 2013 über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlenden und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionalen Gebühren wurde in mehreren Punkten geändert. Die Änderungen treten zu zwei verschiedenen Zeitpunkten in Kraft.
Die ITineris Informatikai Kft. kündigte zum 21. Juni 2021 ihren Einzelvertrag zur Datenleistung, den sie am 17. Juni 2013 mit der Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG (NMGD AG) geschlossen hatte.
Die Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG (NMGD AG) wird die im HU-GO-System registrierten Lastkraftwagen mit ausländischem Kennzeichen und einer Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, deren Umwelteinstufung die Transportunternehmen nicht glaubhaft nachweisen können, ab dem 1. Juli 2021 automatisch in die schlechteste Umweltschutzkategorie einstufen.