HU-GO-Vorregistrierung für Busse über 3,5 Tonnen verfügbar

Busse mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen können ordnungsgemäß als Busse im elektronischen Mautsystem HU-GO registriert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Daten von bereits registrierten Bussen ebenfalls geändert werden müssen!

Im elektronischen Mautsystem HU-GO, das von der Gesellschaft Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG (NMgD AG) betrieben wird, ist es nun möglich, den richtigen Fahrzeugtyp für die verschiedenen Fahrzeuge einzugeben, wie in den Ende Februar geänderten Rechtsvorschriften[1] definiert. Achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht nur bei neuen Fahrzeugregistrierungen, sondern auch bei bereits im HU-GO-System registrierten Bussen die richtigen Fahrzeugdaten eingeben!

Die Änderung ist notwendig, um die Berechnung der Infrastrukturgebührenkomponente der Maut für Busse über 3,5 Tonnen ab dem 1. April 2024 nicht mehr auf der Grundlage der für Lastkraftwagen geltenden Vorschriften, sondern auf der Grundlage einer günstigeren, spezifischen Regelung zu ermöglichen.

Kunden können in den Fahrzeugdaten im Feld Fahrzeugtyp über das Dropdown-Menü den entsprechenden Bustyp auswählen.

Die verfügbaren Fahrzeugtypen sind:

- Schwere Nutzfahrzeuge

- M2 Busse über 3,5 t

- M3 Busse über 5 t

- Wohnmobile über 3,5 t

Es ist auch sehr wichtig, dass die Fahrzeugklasse, d.h. die Anzahl der Achsen (zweiachsig - J2, dreiachsig - J3, vierachsig - J4, fünf- oder mehrachsig - J5), vor Beginn der Straßenbenutzung entsprechend eingestellt wird, zusätzlich zum entsprechenden Fahrzeugtyp, angepasst an die Anzahl der aktuell verwendeten Achsen.

Zieht nämlichein Bus mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einen Anhänger, so sind die Achszahlen des Zugfahrzeugs und des Anhängers zusammenzurechnen, da die Gebührenkomponente für externe Kosten der Maut auf der Grundlage der Gesamtzahl der Achsen der mautpflichtigen Kraftfahrzeuge berechnet wird. Zieht beispielsweise ein zweiachsiger Bus einen zweiachsigen Anhänger, so wird die Infrastrukturgebühr unabhängig von der Anzahl der Achsen nach dem Fahrzeugtyp M2/M3 berechnet, die Gebühr für externe Kosten wird jedoch auf der Grundlage von insgesamt vier Achsen (J4) und der Umweltklasseneinstufung berechnet.

Wenn das Kontrollsystem von NMgD AG eine falsche Achsenzahl feststellt, wird die Straßennutzung als unberechtigt betrachtet und führt zu einem Bußgeld.

Erstellen einer neuen Registrierung

Bei der Registrierung müssen Sie die Daten des vertraglichen Mautzahlers und eines zu benutzenden Fahrzeugs in das System eingeben. Hier muss der entsprechende Fahrzeugtyp angegeben werden.

Frühere Registrierung – Änderung der Fahrzeugdaten

Bei Bussen, die bereits im HU-GO-System registriert sind, ist in den Fahrzeugdaten standardmäßig der Fahrzeugtyp „Schweres Nutzfahrzeug“ eingetragen. Dieser muss auf den entsprechenden Bustyp M2 oder M3 geändert werden.

Ausführliche Informationen zur Übertragung von Bussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen in das E-Maut-System finden Sie hier.

Die Betreiber von Autobussen über 3,5 t, die im elektronischen Mautsystem HU-GO bereits registriert sind, werden gebeten, das E-Mautsystem HU-GO bis zum 31. März 2024 nicht für Mautzahlungen zu nutzen und die von ihnen erworbenen Bordgeräte nicht zu verwenden!

 

[1]Regierungsverordnung Nr. 209/2013. (VI. 18.)