Der Minister für Innovation und Technologie änderte in seiner Verordnung Nr. 8/2020 (II. 28.) ITM die Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM über die Höhe der Straßenmaut und die mautpflichtigen Straßen. Die neue Regelung tritt am 15. März 2020 in Kraft.
Aufgrund der im Amtsblatt „Magyar Közlöny“ am 19. Dezember 2019 veröffentlichten Verordnung des Ministeriums für Innovation und Technologie (ung. Abk. ITM) ändert sich die Zusammensetzung des Mautgebiets in Ungarn.
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Nach der erfolgreichen Testperiode im Sommer hat die Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG über die Einführung und Annahme von drei weiteren Treibstoffkarten entschieden. Die Kunden der NMgD AG können ihren Mautzahlungspflichten ab September auch mit DKV-, Eurowag- und Reload-Karten nachkommen.
Am 2. September 2019 haben sich die Adressen von zwei Kundendienststellen der Nationalen Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG geändert.