Änderungen im E-Maut-System HU-GO ab 15. März 2020

Der Minister für Innovation und Technologie änderte in seiner Verordnung Nr. 8/2020 (II. 28.) ITM die Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM über die Höhe der Straßenmaut und die mautpflichtigen Straßen. Die neue Regelung tritt am 15. März 2020 in Kraft.

Durch die Verordnungsänderung erhöhen sich die im streckenabhängigen elektronischen Mautsystem HU-GO zu zahlenden Gebühren in Anpassung an die Inflation um 3,4 Prozent.

Die Straßennutzungsgebühr gestaltet sich ab 15. März 2020 wie folgt:

Kategorie

Kategorie J2

Kategorie J3

Kategorie J4

Straßenkategorie

Schnellstraße

Hauptstraße

Schnellstraße

Hauptstraße

Schnellstraße

Hauptstraße

 

Umweltschutzklasse

A ≥ EURO V

48,72

20,72

68,36

35,89

105,82

66,00

B = EURO II - EURO IV

57,32

24,38

80,42

42,22

124,49

77,65

C ≤ EURO I

65,92

28,04

92,48

48,55

149,39

93,18

Die Straßennutzungsgebühr ist eine Bruttogebühr (HUF/km), die inklusive Mehrwertsteuer zu verstehen ist.

Eine weitere Änderung besteht darin, dass der Abschnitt der Schnellstraße M4 zwischen Üllő und Albertirsa, der am 7. Februar 2020 übergeben wurde, im streckenabhängigen elektronischen Mautsystem HU-GO gebührenpflichtig wird. Ebenfalls von der Verordnungsänderung betroffen ist die Hauptstraße Nr. 4, bei der in der Regel Neunummerierungen (Hauptstraße Nr. 401, 404, 405 und 406) erfolgt sind.

Weitere Details über die Änderung der Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM können Sie in der Nummer 31/2020 des Ungarischen Gesetzblattes lesen.