Outage of online purchasing

Information über die Änderung der StVO in Ungarn

Die StVO § 48 Abs. (14) bis (17) ist mit Wirkung am 1. Juli 2013 folgendermaßen verändert worden:

Auskunft über die Aufladung des Guthabens mit Überweisung

Straßenbenutzer können ihr individuelles Konto für die Straßenbenutzung auch mittels Überweisung aufladen – einer der bequemsten und schnellsten Wege, Ihr Guthaben aufzuladen.

Information zum Bordgerät

Sehr geehrter Benutzer, 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mauterklärung in Ungarn ausschließlich mit den Bordgeräten der folgenden auditierten Mautmanager möglich ist. Die Mautmanager mit Vertragsverhältnis werden laufend auditiert, dadurch werden auch die Namen weiterer Dienstleister auf die Webseite aufgenommen. Die Bordgeräte von Mautmanagern, die in der Liste nicht genannt sind, sind Mauterklärung und Mautzahlung nicht möglich.Beim Passieren der Mautportale können die Geräte anderer Dienstleister akustische Signale abgeben, was KEIN Hinweis auf die Belastung des Guthabens ist. 

Die Funktion des Systems stabilisierte sich

Das elektronische Mautzahlungssystem stabilisierte sich nach dem Überlastungsangriff in den frühen Morgenstunden am Montag.