Rechnungsarten

Nachfolgend finden Sie Informationen über die Rechnungsarten, sowie die Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs.

HINWEISE ZUR RECHNUNGSSTELLUNG
Die Rechnungsstellung findet stets entsprechend der jeweiligen Form der Erklärung und dem Vertriebsweg statt.

Sie erhalten keine steuerlich abzugsfähige Rechnung automatisch,wenn Sie als nicht registrierter Benutzer Ihre Straßenbenutzung mit einem Ad-Hoc-Streckenticket auf der Webseite www.hu-go.hu erwerben wollen. Benötigen Sie beim Erwerb eines Ad-Hoc-Streckentickets im Internet eine steuerlich abzugsfähige Rechnung, so ist eine Registrierung vor Beginn des Kartenkaufs jedenfalls erforderlich. Nach erfolgter Registration wird eine steuerlich abzugsfähige Rechnung automatisch ausgestellt.

Sie erhalten automatisch eine herkömmliche steuerlich abzugsfähige Rechnung (in ausgedruckter Form) beim Erwerb von Streckentickets oder Aufladen des Guthabens in den Kundendienststellen des Autobahnverwalters Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs Aktiengesellschaft (NÚSZ Zrt.). Bitte die Rechnung in jedem Falle im Voraus an der Kasse anfordern!

Sie erhalten eine elektronische Rechnung (e-Rechnung), wenn Sie als registrierter Benutzer Ihr Guthaben online per Überweisung oder mit Kartenzahlung auf dem Kundendienstportal www.hu-go.hu aufladen.

 

Über den elektronischen Kauf: 

Aufladung des Guthabens, Erwerb eines Streckentickets aus dem aufgeladenen Guthaben oder Erklärung der Straßenbenutzung mit einem OBU-Gerät. In diesem Fall wird die Rechnung AUSSCHLIESSLICH über das Aufladen des Guthabens ausgestellt.

Über Streckentickets, die anschließend zu Lasten dieses Guthabens erworben werden, sowie über die mit dem OBU zurückgelegten Kilometer wird keine separate Rechnung ausgestellt.

 

Wissenswertes über die E-Rechnung:

Elektronische Rechnungen brauchen keine besondere Behandlung!

Sie können ausgedruckt und abgelegt werden, soweit sie auch in Papierform vorliegen sollen. 

E-Rechnungen sind in der ursprünglichen elektronischen Form aufzubewahren (Aufbewahrung für die Frist gemäß § 169 des Rechnungslegungsgesetzes, diese Frist beträgt 8 Jahre nach der aktuellen Gesetzeslage), weil sie ausschließlich in dieser Form zur steuerrechtlichen Identifikation geeignet sind; deshalb bitten wir Sie, die Rechnung auf Ihrem Rechner zu speichern, sie können jedoch auch auf der Webseite jederzeit heruntergeladen werden. 

 

Über den Vorsteuerabzug 

Der rechtliche Hintergrund der Vorsteuerabzugsfähigkeit ist im gültigen Umsatzsteuergesetz § 125 Abs. (1) Punkt h.) definiert: „die Vorsteuer ist abzugsfähig, wenn sie nachweisbar für den Betrieb eines vom Gewerbetreibenden betriebenen Straßenverkehrsmittels mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen verwendet wird.“

Für die USt-Rückforderung von Ausländern in Ungarn siehe Merkblatt Nr. 3014/2012 des Nationalen Finanz- und Zollamts