Preisänderung der E-Maut ab 1. Januar 2022

Aufgrund der Festlegungen in der Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlende und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionale Gebühr gestalten sich die Preise im E-Maut-System ab 1. Januar 2022 wie folgt:

Kategorie

Kategorie J2

Kategorie J3

Kategorie J4

Straßenkategorie

Schnellstraße
[HUF/km]

Hauptstraße
[HUF/km]

Schnellstraße
[HUF/km]

Hauptstraße
[HUF/km]

Schnellstraße
[HUF/km]

Hauptstraße
[HUF/km]

Umweltschutzklasse

A

53,11

22,58

74,50

39,12

115,34

71,94

B

62,48

26,57

87,65

46,02

135,69

84,63

C

71,85

30,56

100,80

52,92

162,83

101,56

Die Gebühren sind in jedem Fall als Bruttogebühren inklusive Mehrwertsteuer zu verstehen.

Die Bekanntmachung mit digitaler Signatur finden Sie hier.