Nützliche Hinweise zum Kauf eines Streckentickets

Das am 1. Juli eingeführte fahrleistungsabhängige elektronische Mautsystem weicht vom bisherigen zeitabhängigen Mautkonzept mit E-Vignetten erheblich ab. Benutzer im HU-GO-Konzept können ihre Straßenbenutzung in zwei unterschiedlichen Weisen erklären: mit dem Erwerb eines Streckentickets oder mit Hilfe eines Bordgeräts.

Der Erwerb eines Streckentickets ist gleichzeitig mit der Planung der aktuellen Route möglich, bis zur erfolgten Zahlung ist jedoch das Ticket ungültig und stellt keine Straßennutzungsberechtigung dar. Deshalb ist es wichtig, Streckentickets stets vor Beginn der Straßenbenutzung zu bezahlen! Die Zahlung muss bis 24:00 Uhr am Tag des Abschlusses der Routenplanung (Ausdruck und Sicherung des Belegs) erfolgen, sonst wird die Route ungültig. Das Befahren mautpflichtiger Streckenabschnitte ohne die Bezahlung eines Streckentickets oder – bei Nutzung eines Bordgeräts – ohne ausreichend aufgeladenem Guthaben ist unzulässig.

Außerdem sollten Sie beachten, dass ein Streckenticket kein Rückfahrticket ist, d.h. es gewährt ausschließlich für die geplante Route in eine Richtung eine einmalige Straßennutzungsberechtigung.