Sehr geehrter Lkw-Fahrer,
die von Staatlicher Autobahnverwaltungs-AG, dem Mauterheber des elektronischen Gebühreneinzugssystems HU-GO am 1. Juli 2013 zwischen 07:30 und 10:00 Uhr verordnete Betriebspause wurde beendet. Demzufolge ist die Mautzahlungspflicht ab 10:00 Uhr für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im ganzen gebührenpflichtigen Straßennetz wieder verbindlich.
Die Staatliche Autobahnverwaltungs-AG, der Betreiber des elektronischen Gebühreneinzugssystems HU-GO verordnet erneut eine Betriebspause am 1. Juli 2013 zwischen 07:30 und 10:00 Uhr. Die Betriebspause wurde gemäß § 9 Abs. (2) der Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (vom 18. 06.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 über die für Nutzung der Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen zu zahlende, streckenabhängige Maut verordnet. Demzufolge können die Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen von 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr das ganze gebührenpflichtige Straßennetz unentgeltlich benutzen.