Merkblatt über die USt-Rückerstattung

Benutzer des streckenabhängigen elektronischen Mautsystems HU-GO können die Maut in zwei unterschiedlichen Weisen entrichten:

  • durch den Erwerb eines Streckentickets,
  • durch das Aufladen des persönlichen Guthabens, das für den Erwerb eines Streckentickets oder für die Bezahlung der Kosten für die Straßenbenutzung mit einem Bordgerät (OBU) verwendet werden kann.

Sie bekommen in beiden Fällen eine ordnungsgemäße Rechnung bei der Zahlung. Da die Dienstleistung Ihnen zum Zeitpunkt der Zahlung verfügbar ist, bekommen Sie eine Schlussrechnung nach erfolgter Zahlung, die auch für die USt-Rückerstattung verwendet werden kann. Der rechtliche Hintergrund der Vorsteuerabzugsfähigkeit ist im gültigen Umsatzsteuergesetz § 125 Abs. (1) Punkt h.) definiert: „die Vorsteuer ist abzugsfähig, wenn sie nachweisbar für den Betrieb eines vom Gewerbetreibenden betriebenen Straßenverkehrsmittels mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen verwendet wird.“

Für die USt-Rückforderung von Ausländern in Ungarn siehe Merkblatt Nr. 3014/2012 des Nationalen Finanz- und Zollamts.