Informationen über die ab dem 14. Mai 2026 im E-Maut-System in Kraft tretenden Änderungen

Wir informieren die Verkehrsteilnehmer darüber, dass infolge der Entscheidungen der scheidenden Regierung die in der Regierungsverordnung 78/2026 (III. 27.) über die abweichende Anwendung des Gesetzes I von 1988 über den Straßenverkehr sowie des Gesetzes LXVII von 2013 über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlenden und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionalen Gebühren während der Dauer der Gefahrensituation festgelegten Maßnahmen mit dem Ende der Gefahrensituation ab dem 14. Mai 2026 außer Kraft treten.