Häufig gestellte Fragen

Umwelteinstufung

Auf der Grundlage welcher Rechtsnorm kann die unberechtigte Straßenbenutzung wegen falscher Umwelteinstufung bestraft werden?

Auf der Grundlage von § 14 Buchstabe b des Mautgesetzes.

In welcher Rechtsnorm ist das Hochladen der Daten für die entsprechende Umwelteinstufung des LKW vorgeschrieben?

Folgende Rechtsnormen sind diesbezüglich maßgeblich: § 4 Absatz 1 und § 26 des Mautgesetzes sowie §§ 2 bis 3 bzw. 26 und Anlage 1 der Regierungsverordnung über die Durchführung des Gesetzes sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NMgD AG.

Was ist bei der Registrierung zu tun? Wo und welche Daten sind für die Umwelteinstufung des LKW anzugeben und in welchem Format ist das verlangte Dokument hochzuladen?

Auf der Webfläche hu-go.hu sind für die Einstellung der richtigen Umwelteinstufung (Euro-Code) drei Daten (Fabrikat, Baujahr und Fahrzeug-Identifizierungsnummer des LKW) anzugeben, und die Urkunde/das Dokument zum Nachweis der Richtigkeit der Umwelteinstufung ist als jpg- oder PDF-Format hochzuladen. Wichtig: Insgesamt können zwei Dateien von höchstens 2 MB hochgeladen werden. Wenn Sie mehr als zwei Dokumente registrieren möchten, empfehlen wir, diese in einer Datei zu speichern und als PFD-Format hochzuladen.

Ist die Registrierung gebührenpflichtig? 

Nein.

Welche ist die ungünstigste Umwelteinstufung?

Die Kategorie Euro 0 für die Fahrzeuge, die in keine Euro-Kategorie eingestuft werden können.

Ich kann nicht prüfen, ob ich die erforderten Daten und Dokumente richtig hochgeladen habe. Wo kann ich es tun?

Wenn Sie keine Fehlermeldung erhalten haben, war das Hochladen erfolgreich und die Daten wurden gespeichert. Sie haben weiter nichts zu tun. Wenn Sie alles speichern konnten und zu der Registrierungsoberfläche zurückkehren und dort auf das Feld der hochgeladenen Datei klicken, können Sie die hochgeladenen Bilder, bzw. Daten prüfen (diese können in Form eines Links in einem neuen Fenster geöffnet werden).

Was soll ich tun, wenn in meinem LKW der Motor ausgetauscht wurde?

Die Änderungen der LKW-Daten sind auf jeden Fall auch in den offiziellen Dokumenten anzupassen. Diese Anpassung obliegt dem Gebührenzahler (Vertragspartner). Die Daten sind auch in den Datenblättern der im HU-GO-System registrierten Fahrzeuge zu ändern, damit die Gebühr den tatsächlichen Daten entsprechend gezahlt wird und keine unberechtigte Straßenbenutzung erfolgt.

Müssen nur ausländische Transportunternehmen die Daten im elektronischen System der NMgD AG zum Nachweis der Richtigkeit der Umwelteinstufung hochladen?

Seit Dezember 2018 können alle Benutzer die neuen Registrierungsdaten (Fabrikat, Baujahr, Fahrgestellnummer, Zulassungsschein), die zum Nachweis der Richtigkeit der Umwelteinstufung erforderlich sind, auf der Seite hu-go.hu angeben. Ab dem 3. Februar 2019 müssen jedoch die Kunden, die ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen registrieren oder die Daten eines bereits registrierten Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen ändern, diese Informationen angeben. Wichtig! Im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Kunde für die Angabe von richtigen Daten und für das Hochladen des erforderten Dokuments in dem entsprechenden Format. Für die Vermeidung des Bußgeldes ist es im Interesse aller Transportunternehmen, die Umwelteinstufungdes LKW richtig anzugeben und die entsprechende Einstufung mit glaubwürdigen Dokumenten, Daten nachzuweisen. Für ungarische Transportunternehmen ist das Hochladen der Daten nur eine Möglichkeit, keine Pflicht.

Ich habe einen Vertrag mit einem Meldepartner geschlossen. Wer haftet in diesem Fall für die Angabe der entsprechenden Daten für die Umwelteinstufung des LKW?

Es obliegt nicht dem Meldepartner, sondern dem Gebührenzahler (Vertragspartner), die richtigen Daten hochzuladen.

Wenn bei einer Kontrolle durch eine mobile Kontrollgruppe die unberechtigte Straßenbenutzung wergen der falschen Umwelteinstufung festgestellt wird, wird dann die Einstufung noch vor Ort korrigiert?

Nein. Die Korrektur muss von dem Straßenbenutzer nachträglich vorgenommen werden.

Kann ich mit weiteren Geldbußen rechnen, wenn ich nach der Kontrolle die Umwelteinstufung des LKW nicht korrigiere?

Ja, wenn Sie wegen dieses Fehlers eine günstigere Straßennutzungsberechtigung gekauft haben, als dies aufgrund der tatsächlichen Umwelteinstufung begründet gewesen wären. Nach der Kontrolle werden Sie von unserer Gesellschaft in einer Bußgeldwarnung auf die notwendige Korrektur hingewiesen. Die Straßenbenutzer können auf diese Weise die Korrektur kurzfristig nach der Wahrnehmung des Fehlers vornehmen und damit höhere Bußgelder vermeiden. Die Richtigkeit der Umwelteinstufung wird zunächst nur bei Kontrolle durch Anhalten der Fahrzeuge vor Ort überprüft.

Wie viel Bußgeld kann mir an einem Tag auferlegt werden?

Alle acht Stunden kann nur einmal ein Bußgeld auferlegt werden.

Wie hoch kann das wegen der falschen Einstufung des Fahrzeugs auferlegte Bußgeld sein?

Im Sinne der Anlage 11/H der Regierungsverordnung Nr. 156/2009. (VII.29.) beträgt das Bußgeld bei Ordnungswidrigkeiten 24.000 bis 165.000 Forint (in Abhängigkeit von der Einstufungdes Fahrzeugs und der Dauer der unberechtigten Straßenbenutzung).

Wie lange dauert der Zeitraum, in dem das Bußgeld wegen falscher Umwelteinstufung auferlegt werden kann?

Der vorgehenden Behörde stehen nach der Ordnungswidrigkeit 150 Tage für die Zustellung des Beschlusses wegen der Ordnungswidrigkeit zur Verfügung.

Mein gebührenpflichtiges Fahrzeug verfügt über kein Dokument, mit dem ich die Richtigkeit der Umwelteinstufung nachweisen kann. Was muss ich in diesem Fall hochladen?

Die Umwelteinstufung ist meistens in der Zulassungsbescheinigung (Feld V.9) zu finden. Wenn in Ihrer Zulassungsbescheinigung diese Information nicht aufgeführt ist, können Sie die Umwelteinstufung des Fahrzeugs mit dem CEMT-ECMT-Zertifikat nachweisen, das von der am Sitz des Unternehmens zuständigen Behörde für Fahrzeuge, die in der EU zugelassen wurden, ausgestellt wird. Im Fall eines nicht EU-Landes verlangen wir das in dem jeweiligen Land gültige offizielle Dokument, mit dem der Kunde die Richtigkeit der von ihm angegebenen Umwelteinstufung eindeutig nachweisen kann.