Für alle Transportunternehmen: Mit der neuen Dienstleistung können Bußgelder vermieden werden!

Dank einer Entwicklung der Nationalen Mauterhebung geschlossenen Dienstleistungs-AG (NMGD AG) können immer mehr Meldepartner Komfortdienstleistungen für die Transportunternehmen anbieten.

Mithilfe dieser Dienstleistungen können die Warnungen im Zusammenhang mit der Mautzahlung, wie Störungen des Bordgeräts, niedriges Kontostand oder unberechtigte Straßennutzung unmittelbar an die Telefonnummer des LKW-Fahrers gesendet werden. Dafür müssen die Anwender auf der Online-Oberfläche von HU-GO die Telefonnummer zu den Fahrzeugen einstellen. Durch diese Entwicklung wird das Risiko der Bußgeldauferlegung bei LKWs über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wesentlich verringert.

Seit der Etablierung des E-Mautsystems für LKWs führte die NMGD AG mehrere neue Dienstleistungen ein, die die LKW-Fahrer dabei unterstützen, ihrer Mautzahlungspflicht einfacher und genauer nachzukommen.

Hierzu gehört unter anderem die Bußgeldwarnung: Wenn diese aktiviert ist, warnt die NMGD AG die betroffene Person, dass sie noch keine Berechtigung für die von ihr benutzte Straße erworben hat. In diesem Fall kann durch bestimmte Maßnahmen die Auferlegung von höheren Bußgeldern vermieden werden. Ein anderes Beispiel ist die Information über niedrigen Kontostand: Der Straßenbenutzer wird informiert, wenn sein Guthaben für die Mautzahlung bald aufgebraucht ist. Der LKW-Fahrer kann darüber hinaus auch über den Ausfall oder die Fehlfunktion des Bordgeräts informiert werden. So besteht ebenfalls die Möglichkeit, das Problem rechtzeitig zu beseitigen und Bußgelder in Höhe von bis zu einhunderttausend Forint zu vermeiden.

Dank der Neuerung können immer mehr Meldepartner der NMGD AG diese wichtigen Warnungen unmittelbar an die Telefonnummer der LKW-Fahrer senden. „Mit der besonderen Entwicklung innerhalb des ungarischen E-Mautsystems hakten wir einen weiteren Punkt auf der Liste ab, die früher von den Interessenvertretungen der Transportunternehmen selbst zusammengestellt wurde. Diese Anmerkungen werden wir auch in Zukunft bei der Gestaltung unserer Komfortdienstleistungen berücksichtigen“ – erklärte Tamás Bartal, Generaldirektor der Nationalen Mauterhebung geschlossenen Dienstleistungs-AG. Die NMGD AG betrachtet nicht die Sanktionierung als ihre wesentliche Aufgabe im Zusammenhang mit der Mautzahlung, sondern die Förderung des gesetzestreuen Verhaltens und die Unterstützung bei der Vermeidung von Bußgeldern. Die NMGD AG erweitert in diesem Sinne ihre kundenfreundlichen Dienstleistungen.

Die Transportunternehmen können sich bei den Meldepartnern über die Funktionsweise und die Nutzung der auf der neuen Entwicklung beruhenden Dienstleistung erkundigen.