E-Maut: Regelmäßigen Bußgeldern ist einfach vorzubeugen

Immer mehr Transportunternehmen benutzen die kostenlos verfügbaren Dienstleistungen der Nationalen Mauterhebung geschlossenen Dienstleistungs-AG, die Bußgeldwarnung und die Information über den niedrigen Kontostand. Die beiden Funktionen erweisen sich sehr hilfreich bei der richtigen Nutzung der Boardgeräte und der Vorbeugung von Bußgeldern. Und mit der ab dem 12. November 2017 gültigen Änderung der Regelungen bezüglich Bußgeldverfahren bei unberechtigter Straßennutzung gewinnen sie noch mehr an Bedeutung.

Seit der Einführung des streckenabhängigen elektronischen Mautsystems HU-GO vor vier Jahren entwickelt die Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG (NMGD AG) die verwendeten technologischen Lösungen durchgehend anhand der Betriebserfahrungen und der Anmerkungen der Transportunternehmen weiter. In den vergangenen Jahren führte die Gesellschaft mehrere kostenlos nutzbare Dienstleistungen ein, die die Fahrer dabei unterstützen, ihre Straßenbenutzung möglichst einfach und regelgerecht buchen zu können, bzw. die sie vor ungewollten Regelverletzungen warnen.

Eine dieser Funktionen ist die seit Juli 2015 verfügbare Bußgeldwarnung, mit deren Aktivierung im Fall einer unberechtigten Straßenbenutzung der Benutzer sofort eine Warnung aus dem Kontrollsystem der NMGD AG erhält, um regelmäßigen Bußgeldern vorzubeugen. Diese Funktion kann von Straßenbenutzern benutzt werden, die im HU-GO-System registriert sind, unabhängig davon, ob sie ihre Mautzahlungsverpflichtung mit einem Streckenticket oder mithilfe eines Boardgeräts erfüllen. Die Warnungsfunktion ist standardmäßig inaktiv und ist von dem registrierten Benutzer im HU-GO-Profil zu aktivieren. Die Warnungsfunktion wurde bisher bei 71,5 Prozent der von Transportunternehmen benutzten Fahrzeuge aktiviert, letztes Jahr waren es nur 60 Prozent.

Die Systemwarnung kann aus mehreren Gründen erfolgen. Es kann vorkommen, dass der Ländercode, das Kennzeichen oder die Gebührenkategorie falsch angegeben wurden, oder bei der Nutzung eines Boardgeräts (OBU) eine Warnung geschickt wird, weil innerhalb von 30 Minuten nach der Wahrnehmung die Daten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Straßennutzungsberechtigung im System der NMGD AG nicht eingelangt sind. Die Funktion verweist auch darauf hin, dass das im Fahrzeug benutzte Boardgerät zum Zeitpunkt der Wahrnehmung im Register der gesperrten Boardgeräte erfasst war und die Straßennutzungsberechtigung vor Beginn der Benutzung der gebührenpflichtigen Straße auf keine andere Weise (mit dem Kauf eines Streckentickets) erworben wurde.

Die Benutzung der Warnungsfunktion ermöglicht, dass Transportunternehmen nach der ersten Warnung durch die Kontrolle und Berichtigung der angegebenen Daten und bei Bedarf durch das Aufladen des Guthabens regelmäßigen Bußgeldern vorbeugen. Es ist jedoch zu betonen, dass durch die Warnung die Bußgeldordnung bei unberechtigter Straßenbenutzung nicht geändert wird.

Die andere kostenlose Dienstleistung der NMGD AG ist die Information über den niedrigen Kontostand, die beim Erreichen des vom Benutzer festgelegten kritischen Standes eine Warnung darstellt, damit vermieden werden kann, dass keine Deckung für die Maut bei von bereits begonnenen Transportwegen vorliegt. Wenn auf dem Konto keine ausreichende Deckung für die Mautzahlung vorliegt, wird das Boardgerät sofort auf die Liste der gesperrten Boardgeräte aufgenommen und kann nicht mehr für die Mautbuchung verwendet werden. Bei der Aktivierung der Funktion kann der Betrag frei angegeben werden, bei dem das System eine Nachricht sendet (der Mindestbetrag beträgt 6000 HUF). Es ist sinnvoll, den Betrag so auszuwählen, dass dem Benutzer genügend Zeit für das Aufladen des Kontos bleibt. 

Im Zusammenhang mit der Nutzung der beiden Funktionen ist darauf hinzuweisen, dass ab dem 12. November 2017 die Regelungen bezüglich Bußgeldverfahren bei unberechtigter Straßennutzung geändert werden. Anders wie bisher berücksichtigt die neue Rechtsnorm (Regierungsverordnung Nr. 410/2007) bei unberechtigter Straßennutzung die zeitliche Dimension der Unrechtmäßigkeit, und stellt die Höhe des Bußgeldes nach drei Zeitspannen fest. Damit wird ermöglicht, dass der Straßenbenutzer den Fehler kurzfristig nach der Kenntnisnahme korrigieren kann und so von der Zahlung eines höheren Bußgeldes befreit wird.

Die Verordnung teilt die Bußgeldbeträge nach dem Prinzip in drei verschiedene Kategorien, ob innerhalb von 8 Stunden nach der ersten Kenntnisnahme von der unberechtigten Straßenbenutzung weitere Regelverletzungen begangen werden. Auf dieser Grundlage kann der Straßenbenutzer mit einem niedrigen, normalen oder hohen Bußgeldbetrag rechnen. Das heißt, die Dienstleistung Bußgeldwarnung der NMGD AG gilt nicht nur als Unterstützung zur Vorbeugung von regelmäßigen Bußgeldern, sondern schützt den Benutzer auch vor der Zahlung eines hohen Bußgeldbetrags, wenn er den Fehler rechtzeitig korrigiert.

Im Rahmen des insgesamt 6745 km mautpflichtige Straßen umfassenden E-Mautsystems von Ungarn kontrolliert die NMGD AG mit insgesamt 110 fest installierten Kontrollbrücken sowie 45 mobilen Kontrollfahrzeugen das Vorhandensein der Straßennutzungsberechtigung. Die Kontrolle erfolgt immer in Echtzeit anhand des Kennzeichens des Fahrzeugs. Bei unberechtigter Straßenbenutzung werden die Daten in einem geschlossenen System an die das Bußgeld auferlegende Behörde, d.h. an die Polizei weitergeleitet. 

Auf Grundlage der einschlägigen Rechtsnorm haben weder die NMGD AG, noch die vorgehende Behörde einen Ermessensspielraum: Jeder Fehler hat ein Bußgeld zur Folge, unabhängig davon, ob der Fehler in dem jeweiligen Fall von dem Transportunternehmen oder dem den Transportauftrag ausführenden Mitarbeiter zu vertreten ist, und ungeachtet dessen, ob ein beabsichtigter Fehler oder eventuelle Vorsätzlichkeit im Hintergrund stehen.