In Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung führt die NMGD AG ab dem 4. April 2016 die Registrierung von gesperrten Boardgeräten ein. Die neue Regelung betrifft nur Transportunternehmen, die ein Boardgerät (OBU) benutzen, diejenige nicht, die mit einem Streckenticket verkehren. Das Boardgerät wird registriert, wenn auf Grundlage der von dem Boardgerät gesendeten GPS-Koordinaten der Betrag auf dem im System HU-GO geführten Konto keine Deckung für die Benutzung des nächsten gebührenpflichtigen elementaren Straßenabschnitts mit den gegebenen Fahrzeugparametern (Anzahl der Achsen, Umwelteinstufung) gewährt, d.h. das Guthaben ist erschöpft. Über die Registrierung erhält der Benutzer sofort eine Mitteilung auf seine auf dem Online-Kundendienstportal HU-GO registrierte E-Mail-Adresse. Die Mitteilung geht nicht mit einer automatischen Strafe einher, wenn der Benutzer mit dem LKW die gebührenpflichtige Straße nicht benutzt oder sein Guthaben im System HU-GO auflädt bzw. die Mautzahlung (im Voraus) auf eine andere Weise (z.B. mit dem Kauf eines Streckentickets) erledigt.
Mit dem gesperrten Boardgerät ist keine Mautbuchung, d.h. die Benutzung der gebührenpflichtigen Straßen mit den PKWs, die die Mautbuchung durch dieses Boardgerät erledigten, mehr möglich. Das gesperrte Boardgerät (OBU) und das zugeordnete Kennzeichen können solange nicht getrennt werden, bis das Boardgerät (OBU) von der Liste entfernt wird.
Unter Einhaltung der Rechtsnormen kann der LKW die Fahrt auf dem gebührenpflichtigen Straßenabschnitt fortsetzen, wenn das Guthaben auf der Webseite hu-go.hu mit der Bankkarte (Top-up), mithilfe der Smartphone-Applikation oder über einen Wiederverkäufer sofort aufgeladen bzw. für den restlichen Abschnitt ein Streckenticket gekauft wird. Der empfohlene Minimalbetrag der Aufladung beträgt 5 000 HUF. Bei der Aufladung des Kontos im System HU-GO per Banküberweisung ist mit einer Transaktionsbearbeitungsfrist zu rechnen, deshalb ist diese Methode nicht dazu geeignet, die ungestörte und ununterbrochene Fahrt des LKWs zu gewährleisten. In diesem Fall ist – zur Vermeidung einer Strafe – unbedingt empfohlen, ein Streckenticket zu kaufen.
Nach Gutschrift des Betrags auf dem Konto im System HU-GO wird das Boardgerät (OBU) sofort von der Liste der gesperrten Boardgeräte entfernt. Der Benutzer erhält darüber eine E-Mail-Nachricht. Danach braucht der Benutzer keine zusätzlichen Schritte mehr zu unternehmen, das Boardgerät (OBU) kann zur Mautbuchung benutzt werden.
Zur Vermeidung von Strafen im Zusammenhang mit der E-Maut lohnt es sich, die typischen Fehler und die wichtigsten Informationen neu ins Gedächtnis zu rufen:
Wenn die Maut mit der Hilfe eines Bordgeräts bezahlt wird, es lohnt sich, vor der Fahrt immer zu kontrollieren, ob das Bordgerät eingeschaltet ist, richtig funktioniert, zum gegebenen Fahrzeug zugeordnet ist und ob genug Guthaben für die Fahrt verfügbar ist. Wir empfehlen, die Informierung über den niedrigen Kontostand im Benutzerprofil so einzustellen, dass nach dem Lesen der E-Mail-Nachricht dem Benutzer die Möglichkeit (genügend Zeit) zum Aufladen des Guthabens gewährt wird. Viele der OBU-Benutzer stellen die Informierung über den niedrigen Kontostand nicht ein und es gibt auch viele, die eine Informierung bei einem Wert von etwa 15 000 HUF verlangen. Dem Benutzer wird dadurch kein großer Spielraum für die entsprechende Reaktion gewährt, da dieser Betrag z.B. im Fall eines modernen LKWs mit vier Achsen (J4, Umweltschutzkategorie A) kaum für die Strecke zwischen Budapest und Röszke auf der Autobahn M5 ausreicht.
Bei der Registrierung des Boardgeräts (OBU) bzw. bei der Planung des Streckentickets ist die richtige Angabe des Kennzeichens und des dazu gehörenden Ländercodes wichtig, da dieser letztere neben dem Kennzeichen ein anderer wichtiger Parameter für die eindeutige Identifizierung des Fahrzeugs ist. Diese Angaben können nachträglich, nach der Auferlegung der Strafe nicht mehr im System HU-GO korrigiert werden.
Bei Ab- und Ankoppelung von Anhängern oder Schleppwagen ist die Anzahl der Achsen richtig anzugeben. Beispiel: Wenn Sie einen Anhänger an ein Zwei-Achsen-Fahrzeug koppeln, das seine Fahrt auf vier Achsen fortsetzt, dann müssen Sie die Anzahl der Achsen von J2 auf J4 umstellen, wenn Sie ihn abkoppeln, dann müssen Sie diese Angaben auf J2 zurückstellen. Die Angabe einer nicht entsprechenden Anzahl der Achsen zieht eine Verwaltungsstrafe nach sich. Die Änderung der Anzahl der Achsen muss vor dem Beginn der Fahrt im System durchgeführt werden.
Zur Vermeidung von mehrfachen Bußgeldern aus Fehlern der Benutzer empfehlen wir ebenfalls, die Warnungsfunktion zu aktivieren. Durch die Warnungsfunktion wird den im HU-GO-System registrierten Benutzern an die von ihnen angegebenen E-Mail-Adressen eine Warnung geschickt, wenn das Kontrollsystem eine unberechtigte Straßenbenutzung feststellt oder vermutet. Es ist zu beachten, dass durch das Warnungssystem die Bußgeldordnung zwecks Erfüllung der einschlägigen Rechtsvorschriften nicht ändert wird, und die mit der unberechtigten Straßenbenutzung zusammenhängenden Angaben im Rahmen des geschlossenen Kontrollsystems der Behörde übergeben werden. Die Warnungsfunktion kann in HU-GO von den registrierten Benutzern unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob sie ihre Gebührenpflicht durch den Erwerb des Streckentickets oder mit der Benutzung eines Boardgeräts erfüllen. Die Warnungsfunktion ist grundsätzlich als inaktiv eingestellt. Bei Bedarf ist die Funktion von den registrierten Benutzern zu aktivieren.