Die Entwicklung des E-Maut-Systems läuft nach dem Plan

Bis Ende Februar haben die Transportunternehmen bereits mehr als 82.000 Mal ihre Fahrzeugdaten im ungarischen E-Maut-System hochgeladen, die für den Nachweis der richtigen Umweltschutzeinstufung ihrer LKW notwendig sind.

Die NMGD AG leitete noch letzten Dezember ein Entwicklungsprogramm innerhalb des HU-GO Mautzahlung-Systems für LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit dem Ziel ein, die falsch angegebenen Umwelteinstufungen zu erkennen, die richtige Einstellung zu ermöglichen und die Mauterhebung zu modernisieren.

Bei jeder Neuregistrierung und jeder Änderung der Daten von LKW mit ausländischem Kennzeichen im elektronischen System sind dementsprechend ab dem 3. Februar 2019 das Fabrikat, das Baujahr und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer anzugeben und der Zulassungsschein mit der Umwelteinstufung auf der Webseite hu-go.hu hochzuladen.

Anhand der Angaben der NMGD AG erfüllten die Transportunternehmen bisher insgesamt 82.000 Mal diese Pflicht. Die Anzahl der LKW mit ausländischen Kennzeichen beträgt rund 72.000, die der ungarischen LKW 10.000. Diese letztere Zahl zeigt, wie viele Unternehmen die Arbeit der NMGD AG mit der freiwilligen Angabe der erforderten Informationen unterstützten, obwohl ihnen das Hochladen der Daten nicht vorgeschrieben wurde. Die NMGD AG kann nämlich die vorerwähnten Daten der inländischen LKW auch im ungarischen öffentlichen Fahrzeugregister abfragen.

Die NMGD AG registrierte in dem vergangenen Zeitraum auf den ungarischen gebührenpflichtigen Straßen monatlich im Durchschnitt 76.000 LKW mit Bordgeräten, das heißt die Mehrheit der ausländischen Unternehmen, die in den vergangenen Monaten in Ungarn unterwegs waren, sind ihrer Pflicht zum Hochladen der Daten nachgekommen. 90 Prozent der 82.000 Fahrzeuge wurden im System mit EURO6- und EURO5-Motoren registriert, die hinsichtlich der Schadstoffemission die günstigsten sind.

Die Änderungen betreffen Fahrzeuge im Vignettensystem nicht. Mit der Entwicklung des E-Maut-Systems, die frühestens in der zweiten Hälfte 2019 abgeschlossen wird, wird in Zukunft vermeidbar sein, dass die Transportunternehmen mit LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wegen der Verwechslung der Umwelteinstufung mehrfach bestraft werden.