Änderungen im E-Maut-System HU-GO

Die Verordnung 20/2021. (IV. 23.) ITM des Ministers für Innovation und Technologie ändert die Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM über die Höhe der Straßenmaut und die mautpflichtigen Straßen.

Anhand der Verordnung werden im elektronischen Mautsystem HU-GO unter anderem der Abschnitt der Autobahn M85 zwischen Csorna und Sopron. Die Verordnungsänderung wir auch bei der Mautpflicht mehrerer Hauptstraßenabschnitte eine Veränderung mit sich bringen.

Eine genaue Information über die mautpflichtigen Straßen und Straßenabschnitte im System ist in der Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM nachlesbar, die ab dem 8. Mai 2021 gültig ist.