Änderungen im E-Maut-System ab Mitte August und September

Ab dem 1. September 2024 wird der Kreis der mautpflichtigen elementaren Straßenabschnitte für Fahrzeuge über 3,5 t erweitert.

Im Sinne der Verordnung Nr. 23/2024. (VII. 31.) ÉKM des Ministers für Bau und Verkehr wird die Verordnung Nr. 25/2013. (V. 31.) NFM des Ministers für Nationale Entwicklung über die Höhe der Maut und die mautpflichtigen Straßen ab dem 1. September 2024 geändert.

Die Änderung betrifft vor allem mautpflichtige Straßenabschnitte für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, wobei neu gebaute Straßenabschnitte in das Mautsystem einbezogen werden und die Mautgrenzen für einige bestehende mautpflichtige Abschnitte geändert werden.

Neue mautpflichtige Abschnitte ab dem 1. September 2024:

-       Abschnitt der Autobahn M6 zwischen Mohács und Lippó (Km 191 bis 208, 16,5 km lang)

-       Abschnitt der Autostraße M44 zwischen Szentkirály und Lakitelek (Km 24 bis 30, 5,5 km lang)

-       Abschnitt der Hauptstraße 23 zur Umgehung von Bátonyterenye (Km 0 bis 2, 2 km lang)

-       Abschnitts der Hauptstraße 260 zur Umgehung von Sajószentpéter–Berente (Km 0 bis 10, 10 km lang)

-       Abschnitt der Hauptstraße 451 zwischen Szentes und Orosháza (Km 46 bis 77, 22,5 km lang)

-       Abschnitt der Hauptstraße 512 zwischen der Autobahn M6 und Kalocsa (Km 0 bis 17, 17 km lang)

 

Die übrigen Änderungen der Verordnung sind technischer Art und dienen zu Aktualisierungen, die notwendig sind, um eine automatische Inflationskontrolle des Basissatzes der Infrastrukturgebühr zu gewährleisten.

Im Sinne der Regierungsverordnung Nr. 220/2024. (VII. 31.) werden die Regierungsverordnung Nr. 410/2007. (XII. 29.) und die Regierungsverordnung Nr. 156/2009. (VII. 29.) ab dem 16. August 2024 geändert. Die Änderung betrifft auch die Höhe der Bußgelder, die von der Behörde bei unberechtigter Straßenbenutzung verhängt werden können.

Die Bußgeldbeträge, die ab dem 16. August 2024 je nach Fahrzeugkategorie, Art der Regelverletzung und Zeitspannen für Lastkraftwagen, Fahrzeuge mit Wohnaufbau, Zugmaschinen (einschließlich Sattelzugmaschinen) und Lastzüge, die aus solchen Fahrzeugen und den von ihnen gezogenen Anhängern bzw. Sattelaufliegern bestehen, gelten, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:

Fahrzeugkategorie

0–120 Minuten nach dem Ereignis, durch welches das Bußgeld fällig wird

121-240 Minuten nach dem Ereignis, durch welches das Bußgeld fällig wird

241–480 Minuten nach dem Ereignis, durch welches das Bußgeld fällig wird

Versäumen der Mautzahlung vor Beginn der Straßenbenutzung (§ 14 Buchstabe a des Mautgesetzes)

J2

47.000 Ft

140.000 Ft

218.000 Ft

J3

55.000 Ft

156.000 Ft

234.000 Ft

J4

62.000 Ft

172.000 Ft

257.000 Ft

J5

70.000 Ft

187.000 Ft

281.000 Ft

Mautbuchung für eine niedrigere als die tatsächliche Gebühren- oder Umweltschutzkategorie (§ 14 Buchstabe b Mautgesetz)

J2

37.000 Ft

112.000 Ft

172.000 Ft

J3

44.000 Ft

125.000 Ft

187.000 Ft

J4

56.000 Ft

137.000 Ft

211.000 Ft

J5

62.000 Ft

150.000 Ft

234.000 Ft

Das Bordgerät wird zum Zeitpunkt der Straßennutzung im Register der gesperrten Bordgeräte geführt (§ 14 Buchstabe c Mautgesetz)

J2

47.000 Ft

140.000 Ft

218.000 Ft

J3

55.000 Ft

156.000 Ft

234.000 Ft

J4

62.000 Ft

172.000 Ft

257.000 Ft

J5

70.000 Ft

187.000 Ft

281.000 Ft

 

Die Bußgeldbeträge, die ab dem 16. August 2024 je nach Fahrzeugkategorie, Art der Regelverletzung und Zeitspannen für Autobusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t gelten, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:

Fahrzeugkategorie

Achsenzahl
(mit dem Anhänger)

0–120 Minuten nach dem Ereignis, durch welches das Bußgeld fällig wird

121-240 Minuten nach dem Ereignis, durch welches das Bußgeld fällig wird

241–480 Minuten nach dem Ereignis, durch welches das Bußgeld fällig wird

Versäumen der Mautzahlung vor Beginn der Straßenbenutzung (§ 14 Buchstabe a des Mautgesetzes)

M2, M3

zwei Achsen

47.000 Ft

140.000 Ft

218.000 Ft

drei Achsen

55.000 Ft

156.000 Ft

234.000 Ft

vier Achsen

62.000 Ft

172.000 Ft

257.000 Ft

fünf oder mehr Achsen

70.000 Ft

187.000 Ft

281.000 Ft

Mautbuchung für eine niedrigere als die tatsächliche Gebühren- oder Umweltschutzkategorie (§ 14 Buchstabe b Mautgesetz)

M2, M3

zwei Achsen

37.000 Ft

112.000 Ft

172.000 Ft

drei Achsen

44.000 Ft

125.000 Ft

187.000 Ft

vier Achsen

56.000 Ft

137.000 Ft

211.000 Ft

fünf oder mehr Achsen

62.000 Ft

150.000 Ft

234.000 Ft

Das Bordgerät wird zum Zeitpunkt der Straßennutzung im Register der gesperrten Bordgeräte geführt (§ 14 Buchstabe c Mautgesetz)

M2, M3

zwei Achsen

47.000 Ft

140.000 Ft

218.000 Ft

drei Achsen

55.000 Ft

156.000 Ft

234.000 Ft

vier Achsen

62.000 Ft

172.000 Ft

257.000 Ft

fünf oder mehr Achsen

70.000 Ft

187.000 Ft

281.000 Ft